Bei Gottesdiensten in Kirchen und anderen Gebäuden ist die besondere Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, das heißt neben der Erhebung von Namen, Adresse und Telefonnummer ist ein Sitzplan zu erstellen, der darüber Auskunft gibt, welche Person wo gesessen hat. Dieser Plan wir ebenso wie die Daten für vier Wochen aufzubewahrt und dann vernichtet.
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